Lidl Roggwil - Bundesgericht gibt Zofingenregio recht
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Zofingenregio-Gemeinden im Verfahren um die Ansiedlung eines Lidl-Verteilzentrums in Roggwil BE gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Bern den beteiligten Gemeinden zu Unrecht die Beschwerdelegitimation abgesprochen hat.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist die geplante Ansiedlung eines Lidl-Logistikstandorts in Roggwil. Mehrere Gemeinden der Region Zofingen hatten gegen die entsprechenden Bewilligungen Beschwerde erhoben. Sie machten unter anderem geltend, das Vorhaben habe erhebliche Auswirkungen auf Verkehr, Raumplanung und die regionale Entwicklung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern trat auf die Beschwerde jedoch nicht ein, weil es den Gemeinden die Legitimation zur Beschwerdeführung absprach.
Inhaltliche Einwände können nun geklärt werden
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun aufgehoben. Es hält fest, dass die beschwerdeführenden Gemeinden zur Beschwerde berechtigt sind. Die Angelegenheit wird deshalb an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern zurückgewiesen, das sich nun mit den materiellen Einwänden gegen das Projekt auseinandersetzen muss.
„Wir begrüssen den Entscheid des Bundesgerichts“, sagt André Kirchhofer, Präsident des Regionalverbands Zofingenregio. „Er bestätigt, dass Gemeinden bei Vorhaben mit potenziell weitreichenden regionalen Auswirkungen ihre Anliegen auch gerichtlich überprüfen lassen können.“ Es sei dem Regionalverband Zofingenregio immer darum gegangen, dass die aufgeworfenen Fragen zu Verkehr, Raumplanung und regionaler Entwicklung inhaltlich geprüft werden. „Genau dies wird nun möglich“, so Kirchhofer.
