Panorama

Tagesfamilien bekommen mehr Lohn

13.1.2023

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder in Tagesfamilien in der Region Zofingen übersteigt das Angebot. «Dies ist kein regionales Problem, sondern eine gesamtgesellschaftliche Tendenz», weiss Liliane Elsener, die seit 17 Jahren als Tagesfamilien-Vermittlerin beim Regionalverband angestellt ist. Um Angebot und Nachfrage wieder in Einklang zu bringen, aber auch, um die Abläufe zu vereinfachen und die finanzielle Belastung der Gemeinden aufwandsbezogener zu gestalten, setzte zofingenregio im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe ein, die ein Konzept erarbeitet hat. 

 

Ein wichtiger Schritt dieses Konzepts wird nun umgesetzt. Dieser Schritt beinhaltet erste wichtige Kernelemente zur Verbesserung des Angebots der Tagesfamilien-Vermittlung. So wurde der Stundenlohn der Tagesfamilien per 1. Januar 2023 über 20 Prozent angehoben. «Dies war dringend notwendig. Wir erhoffen uns, dass das Angebot gerade für Tagesfamilien attraktiver wird», erklärt Christiane Guyer, Präsidentin des Regionalverbands zofingenregio. Gleichzeitig wurden die Tarife der abgebenden Eltern und die Gemeinde-Subventionen erhöht. Eine weitere Änderung ist, dass die Tarifeinstufung der abgebenden Eltern neu aufgrund des jährlichen Netto- und nicht wie bisher des Bruttoeinkommens erfolgt.

 

Ab 2024 Subventionierung mittels Betreuungsgutscheinen

 

Ab 2024 soll dann der Wechsel zur Subventionierung mittels Betreuungsgutscheinen erfolgen. Der Grundbeitrag der Gemeinden wird dann sinken. «Dies macht den finanziellen Aufwand der Gemeinden aufwandsbezogener», erklärt Christiane Guyer. Für die Tagesfamilien bedeutet dies, dass nur noch ein einziger, nicht subventionierter Tarif zur Anwendung kommt. «Die Unterstützung fällt dann ganz in die Hoheit der Gemeinden», so Christiane Guyer. Damit biete sich für die Gemeinden die Gelegenheit, die Subventionierung der verschiedenen Betreuungsformen innerhalb der Gemeinde zu vereinheitlichen. Abgebende Eltern profitieren dann von einheitlichen Subventionsbeiträgen ihrer Wohngemeinde.