Lockerungen der Massnahmen im Integrationsbereich
03.06.2021
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 weitere Lockerungen der Massnahmen gegen das Coronavirus beschlossen. Mit dem Beschluss sind die allermeisten Angebote und Aktivitäten im Bereich Integration ab Montag, 31. Mai 2021, wieder durchführbar.
Konkret gilt ab Montag, 31. Mai 2021, folgendes, wobei weiterhin die wichtigen Schutzmassnahmen gelten: Masken tragen, Handhygiene, Abstand halten (1.5m) sowie das Führen einer Teilnehmendenliste mit Kontaktdaten, die zwei Wochen lang aufbewahrt wird:
1) Projekte der sozialen Integration, Elternbildung und Frühe Förderung (Treffpunkte, Konversationsformate, Ateliers, Elki-Treffs, Leseanimationen für Kinder, Informationsveranstaltungen, Freiwilligenangebote inkl. Sprachförderangebote/Sprachtrainings etc.):
Die Lockerungen erlauben Projekte und Aktivitäten mit generell bis zu 50 Personen drinnen und draussen (inkl. Kinder). Für Frühförderangebote nur mit Kindern (ohne erwachsene Teilnehmende) sind dieselben Vorkehrungen zu treffen wie in den Kindertagesstätten (insb. mit Schutzkonzept), vgl. die Empfehlungen von KibeSuisse.
2) Sprachkurse und Grundkompetenzförderangebote (Weiterbildung):
Seit dem 19. April 2021 und weiterhin sind Präsenzveranstaltungen in Bildungseinrichtungen (inkl. Weiterbildungsangebote wie Sprachkurse) mit bis zu 50 Personen erlaubt. Es gibt Beschränkungen und Ausnahmen. Die entsprechenden Informationen sind in den FAQ des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung (SVEB) festgehalten. Ab dem 31. Mai 2021 dürfen auch mehr als 50 Personen bei Präsenzveranstaltungen teilnehmen, wenn ein vom Kanton bewilligtes Testkonzept vorliegt. Die Informationen zur Registrierung für das entsprechende Konzept im Kanton Aargau finden Sie hier. Für flankierende Kinderbetreuung von Sprachkursen sind dieselben Vorkehrungen zu treffen wie in den Kindertagesstätten (vgl. die Empfehlungen von KibeSuisse).
Für Teilnehmende eines Sprachkurses oder Weiterbildung gilt: Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Kursausschreibungen der Anbieter über die Art der Durchführung.
Weitere Informationen entnehmen Sie den aktualisierten FAQ des SEM unter dem folgenden Link: