Regionales Naherholungskonzept: Vorstand lädt Gemeinden bis 15. Oktober 2021 zur Vernehmlassung Fondsreglement ein
27.9.2021
Weiteres Thema im Vorstand zofingenregio war das regionale Naherholungskonzept, das die Regionalplanung gemeinsam mit den Gemeinden und verschiedenen Akteursgruppen erarbeitet hat. «Dieses Konzept erfasst die Naherholungspotenziale in der Region und identifiziert überkommunal bedeutende Naherholungsräume», erklärt Tobias Vogel, Regionalplaner zofingenregio. Das Naherholungsangebot der Region soll verbessert werden. Dazu wird die Erholungsnutzung mit dem Natur- und Landschaftsschutz, der Verkehrserschliessung und den wirtschaftlichen Nutzungsinteressen über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg ausgewogen abgestimmt.
Auch bei der Finanzierung entsprechender Massnahmen sind sich die Gemeinden einig: «Sie soll über einen Fonds erfolgen, den die Gemeinden mit jährlichen Beiträgen äufnen», so Vogel. Zusätzlich fliessen noch Mittel aus der Regionalplanung in den Naherholungsfonds. «Damit ist sichergestellt, dass die Umsetzung der Massnahmen solidarisch als Verbundsaufgabe angegangen und finanziert wird», freut sich auch Hans-Ruedi Hottiger. In einem von der Regionalplanung erarbeiteten Fondsreglement wird neben der Finanzierung auch festgelegt, wer wie Mittel aus dem Fonds beziehen kann. Der Entwurf des Fondsreglements wurde den beteiligten Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet – sie läuft bis am 15. Oktober 2021. Zudem wird für die Koordination und Planung der Umsetzung der Massnahmen eine Koordinationsgruppe gebildet, die einen Austausch unter den Gemeinden sicherstellt.